Batteriegesetzhinweise

Hinweise zur Entsorgung

Altgeräteentsorgung

Nach der Umsetzung europäischen Rechts in nationale Gesetze und Verordnungen sind Sie für die sachgemäße Entsorgung von Altgeräten verpflichtet. Alle Altgeräte sind an einer geeigneten Sammelstelle abzugeben, daher nicht für den Hausmüll gedacht, das laut Altgeräteverordnung verboten ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde wo Sie in Ihrer Gemeinde solche Sammelstellen finden können oder senden Sie das Altgerät an unser Versandlager zurück.

Batterie Schutzgesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll und dies ist laut Batterie Schutzgesetz verboten. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben oder informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach einer geeigneten Sammelstelle zur richtigen Entsorgung. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol

(Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

1.„Cd"  steht für Cadmium.
2.„Hg" steht für Quecksilber.
3.„Pb" steht für Blei.

Verpackungsmaterial entsorgen Sie bitte nach den lokalen Vorschriften.